Zur Geschichte der Ritterschaft Ösels im 18. Jahrhundert

Hubertus Neuschäffer

Balthasar Frhr. von Campenhausen, 1745 geboren, 1800 gestorben, der mit dieser Konferenz gewürdigt wird, dem in den kommenden Tagen auf Ösel (Saaremaa) besondere Referate gewidmet werden, war Livländer, Angehöriger der livländischen Ritterschaft. Auf Saaremaa hat er schließlich in herausragender Wiese auf dem Gebiete der Landesverwaltung gewirkt, ist mit Agrar- und Forstreformen hervorgetreten.

Das alles ist nicht unser Thema, weder wollen wie hier auf die Person Campenhausens eingehen, noch auf seine Tätigkeit auf Ösel. Vielmehr wollen wir mit unserer Thematik zur Geschichte der Ritterschaft Ösels im 18. Jahrhundert lediglich etwas zur Voraussetzung des Themas Campenhausen beitragen.

Gedanken zur Geschichte der Ritterschaft Ösels im 18. Jahrhundert veranlassen uns im Rahmen des sehr weit gefaßten Konferenzthemas "Balthasar Frhr. v. Campenhausen - seine Zeit und Gegenwart", drei, so meinen wir, notwendige Bereiche aufzugreifen:

Zum einen wollen wir einige kurze grundsätzliche Bemarkungen zur oder zu den baltischen Ritterschaften und ihrer historischen Eindordnung und Bedeutung machen.

Zum zweiten wollen wir etwas über die historischen Voraussetzungen der Öselschen Ritterschaft sagen.

Und dann zum dritten möchten wir einige Gedenken zur Geschichte der Ritterschaft Ösels im 18. Jahrhindert äußern.

Ritterschaften

Vier Ritterschaften hat es bis ans Ende Ersten Weltkrieges im Bereich der heutigen Staaten Estland und Lettland gegeben. Diese vier Ritterschaften als diejenigen von Livalnd, von Estland, von Kurland und von Ösel, die zum Teil auf noch älteren verschiedenartigen basieren, und alle in sich durchaus Unterschiede aufweisen, haben als jeweilige politische Landstände bis in jene Zeit des Ersten Weltkrieges das politische, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Leben des baltischen Raumes über Jahrhunderte mitbestimmt und geprägt.

Diese Ritterschaften haben vielfältige Spuren hinterlassen. Diesen Spuren gilt es vielmehr noch nachzugehen, auch in Bezug auf die Geschichte der lettischen und estnischen Völker und ihrer Staaaten. Und zwar nicht so sehr nur im Rahmen der Landwirtschafts- und Sozialgeschichte, allgemeiner politischer Geschichte, sondern vielmehr in rechts- und verfassungsgeschichtlicher Hinsicht. Denn erst vor diesem Hintergrund wird das Wirken einzelner, herausragender Mitglieder aus den Ritterschaften nur erkennbar, die sich in den Rahmen des übergeordneten Corps der Ritterschaft als politischem Landstand einfügten.

Zu fragen ist auch, ob sich nicht so mache Eigenheiten regionaler Unterschiedlichkeit, ja auch sogar vermeintlich ethnischer etwa zwischen Letten und Esten, auf die verschiedenen Strukturen der unterschiedlichen Ritterschaften zurückgehen. Ein wichtiger Fragenpomplex müßte auch lauten: Gibt es Verfassung-Traditionen in Estland und entsprechend in Lettland, die auf die jeweiligen Ritterschaften zurückgehen? Und andereseites wäre auch zu untersuchen, inwieweit Strukturen der Ritterschaften geprägt waren von der örtlichen Bevölkerung?

Vergleicht man beispielsweise die Ritterschaften und ihre Mitglieder Estlands und entsprechend Livlands, so könnte man in vieler Hinsicht versucht sein, Unterschiede zwischen Esten und Letten, zwischen Estland und Lettland im Vergleich der Ritterschaften zu sehen. Inwieweit ist polnisches historisch gewachsenes Element in der Ritterschaft Kurlande wirksam geworden, die sich im Unterschied zu der Estlands, Livlands und Ösels mit einem Landesherzog auseinanderzusetzen und arrangieren hatte? Es tut sich ein weiter Fragenkomplex in Bezug auf die Ritterschaften auf, der gerade auch estnischer und lettischer Forschung aufgegriffen werden sollte, um vielleicht bisher noch nicht entdeckte historische Kontinuitäten auszugraben, die bis in die Gegenwart fortwirken.

Festzuhalten bleibt zunächst:

Noch im 17. und 18. Jahrhundert verstand sich der politische Landstand einer Ritteschaft in Nordosteuropa als das Land schlechthin, so gerade auch im baltischen Raum. Die Ritterschaft machte den Staat aus, den landständisch strukturierten Staat, dezentral das Land verwaltend, in manchen Zügen vorläufer des sich entwickelnden parlamentarischen Lebens.

Daneben bildete sich im 17. und 18. Jahrhundert der Zentralstaat des Absolutismus, der mehr und mehr, freilich regional zu differenzieren, den Ständestaat zumeist beiseite gedrängt hat. Im baltischen Raum blieb er mit den Ritterschaften aber länger erhalten. Er blieb dort eine Tradition gewahrt, die beispielsweise in Preußen im 17. und 18. Jahrhundert gebrochen wurde - die Stände der Ritterschaften verschwanden. Damit verbunden wandelten sich die Inhalte der verwendeten Begriffe, wie beispielsweise der des Landrats, einst auch in Preußen ein ständischer Posten.

Spricht man von einem preußischen Landrat im 19. Jahrhundert, so ist er dem des livländischen, estländischen oder öselschen Landrats nicht mehr zu vergleichen.

In Preußen war der rechtliche terminus technicus für den Landrat, eben auch dort einst ein eindeutiger Ständevertreter, in der Zeit vom 18. zum 19. Jahrhundert mehr und mehr zum Vertreter des Zentralstaates geworden. In den baltischen Ostseeprovinzen hingegen war er noch ein eindeutiger Posten des Ständestaates geblieben.

Auch in Preußen trug allerdings der Landrat noch bis in das 19. und 20. Jahrhundert in Grundzügen ständischen Charakter, der hier und da herüberwehte aus der Vergangenheit - und zur inneren Dualität des Landratsposten geführt hat, der sich in sozialer Hinsicht aus den gleichen alten, einst ständischen Schichten rekrutierte (Groeben 1972). Das hat Bismarck veranlaßt zu sagen, der preußische Landrat trage einen doppelgesichtigen Januskopf.

Campenhausen war in der ständischen Tradition seiner Ritterschaft aufgewachsen und geprägt worden, wenn auch er ein typischer Repräsentat seiner Zeit zu sein scheint. Denn ebenfalls in Antsätzen zeigten sich auch in den Ostseeprovinzen Übergänge zum zentralstaatlichen Prinzip - und Campenhausen zeigte vielleicht damit schon Antsätze eines Januspkopfes auf.

Begriffe wandeln sich mit dem Wandel der Inhalte, beugen Mißverständissen vor, etwa wenn beispielsweise Balthasar von Campenhausen in einem der angekündigten Referate auf Ösel als "Kulturfunktionär" benannt wird. Es ist unseres Erachtens nach ein Begriff, der für Beschreibung von Zuständen im 18. Jahrhundert nicht zutreffend sein kann, da er falsche, politisch behaftete Assoziationen wecken muß.

Freilich kann man aber der Auffassung sein, Balthasar von Campenhausen stellt den typischen übergang dar von einem Ständevertreteter zum Repräsentaten des Zentralstaates, in Richtung zum Beamten des viel zitierten modernen Staates, dem dann vielleicht im 20. Jahrhundert der Funktionär gefolgt ist.

Was ist die ständische Tradition? Vornehmlich das Verantwortlichfühlen für das ganze Gemeinwesen, für den ganzen Staat, über das Private hinaus. Das war ein wesentliches Merkmal dieses Bewußtseins, da ritterschaftliches Verständnis, geübt in der Selsbtverwaltung des Landes, ein Staatsverständnis war, d.h. man verstan sich als Staat. Die Korporation und deren Mitglieder waren die Regierung und Verwaltung des gesamten Landes, waren das Land schlechthin. Auch noch Carl Schirren, wenig verstanden von Späteren, hat den kommenden Verlust dieses Bewußtseins benannt, das nun in "unendlicher Gemeinheit alles von oben und von außen erwarte".

Freilich bedarf es kaum einer Erwähnung, daß natürlich das Idealtypische nicht immer der Realität jedes Repräsentanten der Ritterschaft entsprach, wie etwa der Verweis auf das christliche Mittelalter, die christliche Einheit des Abendlandes, nicht gleich zu setzen ist mit der damit unterstellten Behauptung, die Menschen seien damals grundsätzlich besser gewesen. Entscheidend aber hier wie dort ist, daß der Maßtab und das Kategoriensystem eindeutig waren. Und nur nach diesem Maßtab ist auch das Wirken und Handeln Campenhausens zu beurteilen.

Der Repräsentant aus der Ritterschaft, die Ritterschaft selbst, verstand sich im 18. Jahrhundert - und weit darüber hinaus - nicht als privat. Sie war auch Staat. Insofern ist es irreführend und mißverständlich, zumindest problematisch für die Beschreibung des 18. Jahrhunderts, wenn etwa in gänginger Forschung von Staatlich gesprochen wird, wenn Maßnahmen oder Personen gemeint sind, die von der russischen Zentralregierung ausgehen, und von Privat die Rede ist, wenn Maßnahmen oder Personen gemeint sind, die von den Ritterschaften oder von ritterschaftlichen Gutsbesitzern ausgehen. Beides waren Repräsentanten oder Maßnahmen eines unterschiedlich verstandenen Staatsbegriffs. Kompliziert wird es dadurch, da sich gerade im 18. Jahrhundert personelle Überschneidungen häufen.

Wenn freilich dann noch aus politisch zu interpretierenden Gründen die staatlichen Maßnahmen in heutiger gänginger Forschung als positiv und fortschrittlich und die privaten als negativ rückschrittlich eingestuft werden, ist das Maß des programmierten Mißverständnisses und der Fehlinterpretation des Zeitgemäßen voll, geschweige denn die Forschung auf dem so viel ersehnten neuesten Stand.

Das unterschiedliche Staatsverständnis hatte im 18. Jahrhundert natürlich auch auf die einzelnen Mitglieder der Ritterschaft Prägungen. Dienste, Ehrendienste waren Landesdienste, zumeist auch unbesoldete.

Schaut man sich das heutige Wappen der Ritterschaft Ösels an, das aus dem Jahre 1525 Wappen stammt, so fällt das eigenartige Emblem auf. Die Buchstaben DWGBE sind im Wappenschild enthalten. Es bedeutet das Wort Gottes bleibt ewiglich (Krusenstjern 1963).

Hiermit wird ein wesentlicher Aspekt ritterschaftlichen Selbstverständnisses und historische Entwicklung angesprochen. Zum einen war es Ausdruck einer Haltung, der man sich verprflichtet fühlte, dem abendländischen Christentum mit all seinen sozial-, rechts- und kulturhistorischen Attributen. Zum zweiten war es freilich zugleich auch ein Anspruch souveräner Freiheit, Protest gegen den auf Ösel noch immer vorhandenen Bischof als einstigem Zentralstaatsvertreter, auch wenn er nicht mehr die Mit-Landesherrschaft stellte. Die Ritterschaft war als Landstand souverän gegenüber der anderen einstigen geistlichen Standschaft.

Voraussetzungen zur Geschichte der Ritterschaft Ösels

Eine kurze Bemerkung gilt es auch über die weiter zurückliegende Geschichte der Öseler Ritterschaft zu tun, um sie angemessen in das 18. Jahrhundert einzuordnen (Laakmann 1935, Buxhoeveden 1838, 1851). Die Mitglieder der Ritterschaft entstammten der Vasallenschaft des alten Bistums Ösel-Wieck und auch des Livländischen Ordens, d..h. die Ritterschaft geht ihren Ursprüngen zurück auf das 13. Jahrhundert (Transehe-Roseneck 1960). Die Ritterschaft hat bis zum Jahre 1919 als politischer Landstand bestanden - und besteht heute als Traditionsverband in Deutschland fort. Der letzte Öselsche Landmarschall Axel Baron v. Buxhöveden wurde im Februar 1919 von Bolschewisten auf seinem Gut Kuiwast (Kuivastu) in Ösel ermordet.

Die Öselsche Ritterschaft war weder ein Bestandteil der Ritterschaft Livlands oder Estlands. Obgleich Ösel mit seiner von der Ritterschaft getragnen Selbstverwaltung im 18. Jahrhundert in manchem mehr Livland nahestand, geht eine ihrer wesentlichen Wurzeln auf die alte Harrisch-Wiersche Ritterschaft in Estland zurück. Ösel war zeit 1721 verwaltungsmäßig Livland angegliedert, und zwar als Kreis des Gouvernments Livland. Aber es hat seine Eigenständigkeit bewahrt, die sie in der dänischen Epoche gewonnen hatte, die bis 1645 bestanden hat, als auch Ösel im Frieden von Brömsebro schwedisch geworden war.

Im Mittelalter gehörte Ösel zum Bistum Ösel-Wieck, zu der alle Inseln neben der sogenannte Wieck auf dem westlichen Festland Estlands zählten. Die Hauptstadt war lange Zeit Hapsal (Haapsalu).

In diesem weiten Inselgebiet besaß auch der Orden einzelne Stützpunkte, so etwa die Ordensvogtei Soneburg (Maasilinn) auf Ösel. Auf Ösel hatten die Dänen zunächst nicht Fuß gefaßt, nachdem sie im 13. Jahrhundert Estland erobert hatten. Der livländische Schwertbrüderorden hatte 1227 mit Unterstützung des Erzbischofs von Riga die Insel erobert.

Seit 1228 war ein Bischof Landesherr von Ösel. Er war zugleich deutscher Reichsfürst. Die Bischof residierte zunächst in Alt-Pernau (Vana-Pärnu), dann im Schloß zu Hapsal, schließlich in Arensburg (Kuressaare) auf Ösel. Dort war 1345 das Schloß gebaut worden, das bis heute einmaliges historisches Zeugnis ablegt.

Vasallengeschlechter gibt es seit dem 13. Jahrhundert. Es formierte sich ein landständisches Corps mit einer durchaus in Ansätzen parlamentarischen, repräsentativen Verfassung. Die gewählten Räte aus dem Corps waren an der Verwaltung des Landes beteiligt. Grundlage war das Land, der Landbesitz, der in das politische Gefüge gehörte, an den politische Rechte geknüpft waren wie Landtagsfähigkeit mit Sitz und Stimme auf den Landtagen.

Je mehr im Laufe der Zeit der politische Einfluß sank, desto mehr trat der landwirtschaftliche Aspekt der Rittergüter in den Vordergrund. Das ist besonders auffällig in Preußen nachweisbar, mit einer entsprechen Entpolitisierung seiner führenden Schichten.

Insofern ist es einerseits auch verständlich, daß im Blickpunkt der Geschichte seit dem beginnenden 19. Jahrhundert die Agrarfrage gestanden hat, aber damit doch Wesentliches nicht beachtet worden ist - zumal die nationale-soziale Spannung zwischen Deutschbalten und Esten und Letten auch die Geschichtsschreibung betroffen werden ließ.

Die Entwicklung ist in den Ostseeprovinzen seit dem 17. Jahrhundert eingefügt in die lange Entwicklung und schließlich der Auflösung des Lehnswesen. Ende des 13. Jahrhunderts war sad Lehnswesen gefestigt. Als erste Vasallen des Bistums Ösel-Wiek werden Johann von Lode, Heinrich von Bracke und Johann von Bardewisch, letzterer als Stammvater der Uexküll, angesehen. In Anlehnung an dänische Verhältnisse am Beginn des 14. Jahrhunderts wurde 1457 auch der Öselschen Ritterschaft das Harrisch-Wiersche Recht verliehen, d.h. Eingentum an den Gütern, wie es dort bereits seit 1315 bestand, festgesetzt in dem Waldemar-Ehrischen-Lehnrecht. 1561 brach der Livländische Staatenbund zusammen. Bemerkenswert ist für die Ritterschaft des Bistums Ösel-Wiek, daß sie damals getrennt wurde.

Die Geschlechter in der Wiek kamen zur Ritterschaft Harrien-Wierland, die noch durch die Jerwens erweitert wurde und die sich alle vereinigten zur estländischen Ritterschaft.

Ösel wurde 1559 dänisch. Der Bischof Johann von Münchhausen veräußte das Bistum Ösel-Wieck an Dänemark. Sein Nachfolger wurde zunächst Herzog Magnus von Holstein, jüngere Bruder des dänischen Königs Friedrich II.

Die Ritterschaft des Bistums Ösel-Wieck wurde mit der Ordens vereint und bildete gleichsam den Rechtsnachfolger der Ösel-Wiekschen Ritterschaft - jetzt nur noch auf Ösel.

Herzog Magnus von Holstein hatte als neuer Bischof von Ösel der Ritterschaft sogleich Privilegien bestätigt. Entscheidend war, daß die Dänen der Ritterschaft die Gerichtshoheit gewährleisteten. Das Oberlandgericht, zur dänischen Zeit Schloßgericht genannt, wurde besetzt von vier Landräten und zwei Assessoren, die von der Ritterschaft gewählt waren. 1645, im Frieden von Brömsebro, wurde Ösel an Schweden abgetreten. Erste Einschränkungen erfolgten von dem schwedischen Zentralstaat, die aber auf Ösel nicht so gravierend waren wie in Liv- oder Estland. Immerhin hat die Ritterschaft Ösels traditionsgemäß die dänische Zeit als die goldene Zeit empfunden.

Auch Königin Christina von Schweden hatte der Ritterschsft die Privilegien zunächst bestätigt, doch schon 1645 wurde das gesamte Gebiet für ein knappes Jahrzehnt als Grafschaft Arensburg dem Grafen Jakob De la Gardie verliehen. 1654 wurde dieser auf dem Festland für seine Grafschaft entschädigt und Christina nahm Ösel als Leibgedinge.

Die im Rahmen der Durchsetzung des Absolutismus durchgeführte Güterreduktion hat Ösel weniger scharf getroffen als Livland oder Estland. Es war eine Fluktuation an Besitz, vor allen Dingen war aber schon damals der Kronsanteil sehr hoch, was für die weitere Entwicklung von entscheidender Bedeutung werden sollte. Die Ritterschaft und die Landesverfassung auf Ösel blieben im 17. Jahrhundert uneingeschränkt bestehen.

 

 

Die Ritterschaft Ösels im 18. Jahrhundert

Auch der Nordische Krieg (1700 – 1721) brachte auf Ösel Pest und sonstige Verheerung. Ein tiefer wirtschaftlicher Niedergang erfolgte (Ritterschaftsprotokolle... 1993).

Bemerkenswert ist, daß bereits 1710 Reval und Riga, sowie die Ritterschaften Estlands und Livlands, sich Peter I. ergaben, Kapitulationen unterschrieben - im übrigen ein Hinweis auf ihre staatsrechtliche Bedeutung. Ösel verblieb ein Jahrzehnt bei Schweden. In dieser letzten Zeit des Krieges, noch nach 1716, versuchte die Königin Ulrike Eleonore, Schwester Karl XII., durch Rückgängigmachen der Güterreduktion und Bestätigung verschiedener Privilegen an die Öselsche Ritterschaft, das ganze Land, die Insel, dem entmachteten Schwedenreich zu erhalten. Das scheint bei der Ritterschaft Ösels durchaus auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein. Eine Loyalität gegenüber Schweden war zu verzeichnen. Man mag erinnert sein an das Jahr 1919, als Vertreter der Öselschen Ritterschaft dem deutschen Kaiser Wilhelm II. den Fürstenhut anboten, gleichsam um der russischen Macht zu entgehen.

Doch mit dem Vertrag von Nystadt 1721 fiel auch Ösel an das Russische Reich. Aber politisch klug, sicherte Peter der Große der Öselschen Ritterschaft alle Privilegen und Rechte zu. In russischer Zeit ging sogleich ein beträchtlicher Teil der Öselschen Kronsgüter in ritterschaftlichen Besitz über, vor allen Dingen aber das bereits zu schwedischer Zeit gewährleistete Recht für die Ritterschaft, Kronsgüter in Pacht zu nehmen, wurde ebenfalls bestätigt.

Daher gab es hier kaum einen Gegensatz zwischen der zentral-staatlichen Ebene und stände-staatlichen Vorstellungen, einer irrtümlich sogenannten privaten Ebene. Das war für Agrarreformen und für entstehende forstliche Reformen in kommender Zeit von beträchtlicher Bedeutung (Neuschäffer 1975).

Der Kronsanteil des Landbesitzes war auf Ösel prozentual gesehen um ein vielfaches höher als in Estland und Livland (Neuschäffer 1975). Man hat sich vor Augen zu führen, daß es damit nicht zu einer Konfrontationen der beiden Staatsbegriffe kam, nämlich des Zentralstaates und des Ständestaates, zumal auf Ösel die Arrendebesitzer zumeist der Ritterschaft entstammten. Daher verwundert es auch nicht, daß bereits 1764 Agrarreformen gerade auf Ösel eingeleitet wurden, die Voraussetzung waren für die viel zitierten Propositionen auf dem livländischen Landtag von 1765. Schon im Jahre 1740, bei der Thronbesteigung Elisabeths, wurde dem Öselschen Landrat und Abgesandten derselben in St. Petersburg, Karl Wilhelm von Stakelberg das Recht für die Ritterschaft u.a. bestätigt, die Arrendebesitzer aus den Reihen der Ritterschaft zu besetzen. Allerdings die Gerichtshoheit wurde zu gunsten des Zentralstaates verlagert, das von der Ritterschaft besetzte Oberlandgericht, das zu schwedischer Zeit noch bestanden hatte, wurde damals aufgehoben. Die höchnste Gerichtsinstanz fand Ösel nun im Livländischen Hofgericht. Hier wurde einer Angleichung an Livland Vorschub geleistet, das hinwiederum mehr und mehr der Reichsregierung unterworfen wurde. Ösel, im Unterschied zu Estland und Livland, wurde dem Generalgouverneur im Riga direkt unterstellt. Auf Ösel war darüberhinaus die russische Zentralregierung durch einem Landeshauptmann mit einer Provinzialkanzelei vertreten. Bezeichnend war auch, daß die Titel sich denen Livlands anzupassen hatten. Der Führer der Öselschen Ritterschaft hieß in dänischer und schwedischen Zeit Ritterschaftshauptmann, seit 1721 Landschaftshauptmann, nun nach 1740 wie in Livland "Landmarschall".

Im Jahre 1781 erhielt Ösel einen Vizegouverneur, eben Campenhausen, und ab 1783, im Jahre der Einführung der Statthalterschhaft, die die Rechte der baltischen Landesritterschaften innerhalb des russischen Reiches stark beschränkte, war die Insel als Arensburgscher oder neunter Kreis des Goevernements Livland eingerichtet worden. Campenhausen hat hier gewirkt, verglichen worden ist er gar mit einem kleinen Landesfürsten, der sich einen eigenen Hofstaat aufgebaut habe (Neuschäffer 1975).

Doch die Selbstverwaltung in der Exekutive verblieb noch bei der Ritterschaft. Im Jahre 1783 faßte die Statthalterschaftsverfassung in Ösel Fuß. Es bedeutete einerseits die Zerstörung der alter ständischen Verfassung, die freilich unter Paul 1797 noch einmal rückgängig gemacht wurde. 1783 wurden an Stelle des ritterschaftlichen Landesstaates die russische bürokratische Adelsverfassung mit einem Adelsmarschall an der Spitze einführt. Auch jene Familien, die nicht zur Ritterschaft zählten, seien sie nobilitiert oder nicht, hatten nun Sitz und Stimme auf den Adelslandtagen. Für die Ritterschaft vermeintlich gemildert wurde dieses ganze Verfahren durch den Vizegouverneur, der mit großer Umsicht als Mittler gewirkt hat. "Es war der mit Takt, Umsicht und Verständnis ausgezeichnete livländische Edelmann Freiherr Balthasar von Campenhausen. Ihm hat die Oeselsche Ritterschaft viel zu verdenken." So hat es Georg von Krusenstjern in seiner kurzen Abfassung über die Ritterschaft Ösels ausgedrückt. Als besonderes Verdienst Campenhausen ist die Regulierung der seit dem Mittelalter bestehenden Streulegung der Öselschen Güter, die eine geordnete Wirtschaftsführung, wie sie auf dem Festlande vorherrschte, bis dahin nahezu unmöglich machte. Dem Vizegouverneur von Campenhausen stand das Recht zu, Domänenstreuparzellen gegen einstige ritterschaftliche umzutauschen, wo solches der Arrondierung zugute kam. Infolge war es so, daß 20 270 verstreute Landparzellen auf 173 reduziert wurden. Die Festsetzung der bäuerlichen Leistungen auf den einzelnen Gütern wurden an Hand der Wackenbücher neu geregelt.

Nach der Thornbesteigung Kaiser Pauls 1797 wurde in Ösel die alte ritterschaftliche Verfassung in vollem Umfang wieder hergestellt. Damals, 1798, erhielt die Öselsche Ritterschaft verschiedene Güter auf immerwährende Zeiten zugesprochen, nämlich Karmel-Großenhof (Kaarma-Suuremõisa), Neu-Lövel (Uue-Lõve), Magnushof (Elme), Holmhof (Saare), sowie die Verwaltung und die Einkünfte des sogenannten Hospitalgutes Ladjall (Laadjala).

Am beginn des 19. Jahrhunderts wurde nach dem Beispiel Estlands und Livlands die Bauernbefreiung ausgesprochen, d.h. die persönliche Freiheit.

Bemerkenswert ist dennoch, daß trotz der Agrarreformen - und zwar auffallend in Ösel höher im Anteil als in Livland und Estland, sich auf den Inseln die Propaganda der russisch-orthodoxen Geistlichkeit aus und der Zeit der 1840er Jahre ausgewirkt hat, bei Conversion Land zugeteilt zu bekommen. Viele Bauern traten damals zur russisch-orthodoxen Kirche über. Es war damit ein Spannungsverhältnis zwischen den Bauern und Gutsbesitzern verschärft worden.

Die Landtage fanden im 18. Jahrhundert alle drei Jahre auf Ösel statt. Sie waren entsprechend wie in Livland gegliedert. Den gutsbesitzlichen immatrikulierten Edelleuten war die Pflicht, an den Landtagen teilzunehmen, geboten. Personen, welche gutsbesitzlich waren, aber nicht der örtlichen Matrikel angehörten, konnten am Landtag teilnehmen ohne Sitz und Stimme. Der Landtag dauert in Regel nicht länger als 14 Tage. Es wurden alle das Land betreffenden Fragen besprochen. An der Spitze stand der Landmarschall, dann die Landräte. Es gab Konventsdeputierte und Kassendeputierte, und einen Ritterschaftssekretär. Das Landratskollegium bildete mit dem Landmarschall und dem Landrichter die letzte gerichtliche Instanz in allen Sachen der Öselschen Bauern. Zahlreiche Landeseinrichtungen, so etwa Poststationen, Wegebau, Kirchenunterhaltung auf den Gütern unterstanden auf Ösel dem Landmarschall im Zusammenwirken mit dem Landratskollegium. Zu den von der Öselschen Ritterschaft besetzten Ämter konnten nur immatrikulierte Edelleute gewählt werden. 1741 wurde eine Rittermatrikel aufgezeichnet. Es gab 26 Familien, von denen 14 schon zu bischöflicher und der Ordenszeit im Land ansässig waren. Nach der Aufhebung der Statthalterschaftsverfassung 1797 wurde wieder eine neue Matrikelkommission berufen. Es wurde eine neue Matrikel festgesetzt. Im 17. und 18. Jahrhundert versammelte sich die Öselsche Ritterschaft in Häuser einzelner Mitglieder, erst im Jahre 1800 erwarb sie ein Haus von der Familie von Dellingshausen in Arensburg, nicht weit vom Rathaus, das bis 1909 als Ritterschaftshaus für Ständeversammlung genutzt wurde. Von 1909 bis 1919 wurde ein entsprechender Rittersaal im Schloß geschaffen, der heute als Vortragsaal verwendet wird. Öselsche Landmarschälle im 18. Jahrhundert waren beispielsweise Ludwig Christof von der Osten-Sacken, Karl Gustav von Güldenstubbe, Karl Johann von Eckesparre. Ländräte waren beispielsweise Eduard Baron von Toll, Gustav Baron von Nolcken, Eduard von Hoyningen-Huene, Karl Friedrich von Buxhöveden, Peter Wilhelm von Buxhöveden, Ludwig von Güldenstubbe, Matthias von Buxhöveden, Johann Gustav von der Osten-Sacken, Ebbe Ludwig von Poll, Peter Anton Knudsen, nobilitiert von Güldenstubbe, Karl Wilhelm Freiherr von Stackelberg, Christoph Reinhold von Nolcken.

Auffallend bleibt, daß mit der Person Campenhausens, wie etwa auch mit Hilfe des Ökonomiedirektors Fabian von Stakelberg, als Vertreter der Livländischen Ritterschaft, sich die Reichsregierung, die Zentralregierung in St. Petersburg und durch den Generalgouverner Graf Brown in Ösel durchzusetzen versuchte, im Reichsinteresse. Mit Unterstützung des livländischen Generalgouverneurs Graf Browne, auch einiger Öselscher Ritterschaftsvertreter, so etwa herausragend aus der Familie von Poll, wurden bereits 1764 Agrarreformen eingeleitet, die in den 1780er Jahren von Campenhausen auf Ösel fortgesetzt wurden - die aber ohne die Mitwirkung der Ritterschaft nicht getragen werden konnten. Auffallenderweise kam es innerhalb ritterschaftlicher Vertreten aller baltischen vier Ritterschaften zu Interessenkollisionen, wie sie in jener Zeit im ganzen Nordosteuropa allenthalben zu verzeichnen sind. Der politische Landstand wurde brüching. So haben etwa die Grafen Bernstorff in Hannover und Dänemark als mecklenburgische ritterschaftliche Ständevertreten in Hannover und Dänemark den Aufbau der zentralstaatlichen Regierung mit getragen - ein Spalt ging quer durch die Ritterschaften, um so mehr ein neuer nicht ständischer Beamtenadel den Ritterschaften so und so zur Konkurrenz wurde. In Livland haben diese sogenannten Landsassen im 18. Jahrhundert gar ein eigene Vertetung in St. Petersburg gehabt. Doch festzuhalten bleibt noch für das 18. Jahrhundert, daß die Ritterschaft Ösels als Corps, als politischer Landstand, sich verantwortlich für das ganze Land empfand im Sinne dezentral staatlicher Verantwortung. In manchem stand das Corps dem Zentralstaat diametral gegenüber, weist aber gerade in seinen personellen Überschneidungen zahlreiche Verquickungen auf, der die Gegenüberstellung von Staat und Privat nocht gerecht wird.

Zahlreiche parlamentarische Traditionen aus den Ritterschaften wirkten über ihre politische Zeit im 20. Jahrhundert fort, die vergessen wurden, in allgemeiner Kritik an den Ritterschaften oder in allgemeiner Apologie. Campenhausen, das gilt es zu betonen, stand in staatlich-ritterschaftlicher Tradition, so daß gerade vor diesem Hintergrund sein Wirken auch ein Licht auf das Selbstverständnis der Ritterschaften wirft, die es in estnischer und lettischer Geschichtsforschung neu zu entdecken gilt, wie es ansatzweise schon geschehen ist mit der Behandlung der livländischen gemeinnützigen und ökonomischen Sozietät, die von der Ritterschaft Livlands getragen wurde, und der gerade hier in Dorpat (Tartu) vor drei Jahren von der akademischen Gesellschaft zur Erforschung deutsch-baltischer Kultur und geschichte ein Kongreß gewidmet worden war, auf dem Verfasser auf genannte Thematik bereits eingehen konnte (Neuschäffer 1994).

Literatur

Buxhoeveden, H. Zweite Fortsetzung von des Herrn Hofraths von Hagemeister Materialen zur Gütergeschichte Livlands, enthaltend Beiträge zu einer älteren Geschichte der Öselschen Landgüter und ihrer Besitzer. Riga, 1851.

Buxhoeveden, P. W. Beiträge zur Geschichte der Provinz Ösel. Riga u. Leipzig, 1838.

Groeben, K. Landräte in Ostpreuβen. Kiel, 1972.

Krusenstjern, G. Die Landmarschälle und Landräte der Livländischen und der Öselschen Ritterschaft. Hamburg, 1963.

Laakman, H. Zur Geschichte der Öselschen Ritterschaft. - Genealogisches Handbuch der Öselschen Ritterschaft. Dorpat, 1935.

Neuschäffer, H. Katharina II. und die baltischen Provinzen. Hannover, 1975.

Neuschäffer, H. Katharina II und die Agrarfrage in den baltischen Provinzen. - Journal of Baltic Studies, 1983, XIV, 2, 109-120.

Neuschäffer, H. Liivimaa Üldkasulik ja Ökonoomiline Sotsieteet ning tema vahekord rüütelkonnaga. - Liivimaa Üldkasulik ja Ökonoomiline Sotsieteet 200. Livländische Gemeinnützige und Ökonomische Sozietät 200. Tartu, 1994, 21- 30.

Ritterschaftsprotokolle 1699 - 1920 des Oeselschen Ritterschaftsarchivs bearbeitet und zusammengefaβt von Odert v. Poll. Frankfurt, 1983.

Transehe-Roseneck, A. Die Ritterlichen Livlandfahrer des 13. Jahrhunderts. Würzburg, 1960.